AG Mietrecht und Immobilien
Frühjahrstagung 2007: Die Namensänderung!
Auf der Mitgliederversammlung der Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht, die traditionell im Rahmen des Deutschen Anwaltstages stattfand, wurde endlich die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und WEG“ in Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und Immobilien“ verkündet.
Dieser Namensänderung, die bereits 2000 von der Mitgliederversammlung beschlossen und sodann vom Geschäftsführenden Ausschuss beantragt worden war, wurde durch Vorstandsbeschluss vom 1. März 2007 stattgegeben. Der Begriff Immobilien bzw. Immobilienrecht ist nun endlich auch durch die Anwaltschaft besetzt: ein Ziel, das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht von Anfang an ausdrücklich angestrebt hat. Auch die Arbeitsgemeinschaft Baurecht hat ihren anfänglichen Widerstand aufgegeben und ebenfalls eine entsprechende Namenserweiterung beschlossen.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung fand bereits ein Teil der Fachtagung statt. Auf der von über 100 Teilnehmern besuchen Veranstaltung, welche zu einer der bestbesuchtesten Angebote des DAT gehörte, referierte zunächst Rechtsanwalt Jürgen Petsch aus Berlin zum Thema „Papierloses Büro / Elektronische Akte – wirklich eine Alternative?“ und RiAG Dr. Olaf Riecke aus Hamburg zum Thema „Aktuelle Brennpunkte im Wohnraummietrecht, insbesondere Schönheitsreparaturen“.
Nach der Mitgliederversammlung gab es wieder das inzwischen traditionell bewährte Rechtsprechungsfenster. Bei jeder Tagung der ARGE Mietrecht und Immobilien referieren jeweils vier Referenten zu einem bestimmten Urteil aus den verschiedenen, von der ARGE Mietrecht und Immobilien abgedeckten Themengebieten. Dieses Mal trugen Rechtsanwältin Martina Walke aus Frankfurt a. M. zur „Zwangsverwaltung bei selbstgenutzter Eigentumswohnung/Konsequenzen bei Nichtbezahlung der Betriebskosten“, Rechtsanwalt Burkhard Rüscher aus München zur „Verteilung von Rechtsverfolgungskosten im WEG“, Rechtsanwalt Michael Kurek aus Nürnberg zu „Schriftformproblemen im Gewerberaummietrecht“ sowie Rechtsanwalt Norbert Schönleber aus Köln zum „Mietrecht und Anwaltsvergütung – Anrechnungsfragen bei der Kündigung“ vor. Nach jedem Vortrag gab es eine kurze Diskussion zu dem jeweiligen Thema.
Gez. Dr. Freytag, 22.05.2007