Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

im Deutschen Anwaltverein

Freund der Vermieterin beschimpft – Wohnung weg

Coburg/Berlin (DAV). Kränkt ein Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag fristlos kündigen. Dies zeigt ein vom Landgericht Coburg vor einiger Zeit entschiedener Fall. Sowohl das Landgericht als auch zuvor das Amtsgericht gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt.

Mieter und Vermieterin stritten seit einiger Zeit über die korrekte Abrechnung der Nebenkosten. Als die Vermieterin und ihr Lebenspartner den Mieter zufällig im Hausflur trafen, verlor dieser die Beherrschung. Er stellte sich in drohender Haltung vor den Freund und beschimpfte ihn mit vulgären Ausdrücken. Die Folge: Wenige Tage später erhielt er die fristlose Kündigung. Doch er weigerte sich auszuziehen.

Die Richter erklärten die Kündigung für rechtens. Der beklagte Mieter habe den Freund der Vermieterin grundlos derb beschimpft. Hierdurch habe er das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Klägerin zerstört. Der Klägerin sei es daher nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Nach Ansicht der Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hätte der Streit und somit die Entscheidung der Gerichte vermieden werden können, wenn bei der Prüfung der korrekten Nebenkostenentscheidung rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt worden wäre. Mietrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.mietrecht.net <http://www.mietrecht.net> .

Pressemitteilung vom 30.09.2008

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